Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Die Bindung eines Angebots erlischt in der Regel, wenn die im Angebot angegebene Frist abläuft. Ist keine Frist angegeben, erlischt die Bindung nach einer angemessenen Zeit, die von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Zudem kann ein Angebot auch durch Ablehnung oder durch Widerruf vor Annahme erlöschen. Ein Widerruf ist jedoch nur wirksam, wenn er dem Empfänger vor oder gleichzeitig mit dem Angebot zugeht.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Die Angaben zeigen, dass im Angebot deutlich mehr Stunden und damit höhere Kosten angesetzt wurden als im Kostenvoranschlag. Ob das rechtens ist, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Rechtl... [mehr]