Eine Mängelrüge besteht, wenn ein Käufer oder Auftraggeber einen Mangel an einer gelieferten Ware oder einer erbrachten Dienstleistung feststellt und diesen Mangel dem Verkäufer oder Dienstleister mitteilt. Die Mängelrüge ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Gewährleistung und sollte folgende Punkte beinhalten: 1. **Feststellung des Mangels**: Der Käufer muss den Mangel konkret benennen und beschreiben. 2. **Fristgerechte Mitteilung**: Die Mängelrüge muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die je nach Vertrag und gesetzlichen Regelungen variieren kann. 3. **Form der Mitteilung**: Die Mängelrüge sollte schriftlich erfolgen, um einen Nachweis zu haben. Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelrüge ist entscheidend, um Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz geltend zu machen.