Österreichische Behörden fragen nach dem Glaubensbekenntnis vor allem aus **verwaltungsrechtlichen Gründen**, nicht zur „Gesinnungsabfrage“. Der Hauptgrund ist die **Kirchen...
Ja, das kann vorkommen – aber es ist eher die Ausnahme. - **Regelmäßig/planmäßig** werden Kontrollen von Waffenschränken bzw. der Aufbewahrung durch die Waffenbehörde typischerweise **werktags zu üblichen Dienstzeiten** durchgeführt, weil Behörden am Wochenende meist nicht regulär arbeiten. - **Am Wochenende** sind Kontrollen vor allem dann möglich, wenn es **einen konkreten Anlass** gibt (z. B. Gefahr im Verzug, ein akuter sicherheitsrelevanter Hinweis, ein Einsatz) oder wenn **Polizei/Ordnungsbehörden** im Rahmen eines Einsatzes tätig werden. - **Reine Routinekontrollen** am Samstag/Sonntag sind daher **unüblich**, aber **rechtlich/praktisch nicht grundsätzlich ausgeschlossen**, je nach Bundesland, Behörde und Situation.
Österreichische Behörden fragen nach dem Glaubensbekenntnis vor allem aus **verwaltungsrechtlichen Gründen**, nicht zur „Gesinnungsabfrage“. Der Hauptgrund ist die **Kirchen...