In Thüringen dürfen Jäger in der Öffentlichkeit in der Regel nur bestimmte Waffen tragen, die für die Jagd zugelassen sind. Dazu gehören in der Regel: 1. **Langwaffen**: Dazu zählen Gewehre, die für die Jagd auf Wildtiere geeignet sind. Diese müssen in der Regel eine gültige Waffenbesitzkarte haben. 2. **Kurzwaffen**: In bestimmten Fällen dürfen auch Pistolen oder Revolver getragen werden, jedoch nur, wenn sie für die Jagd zugelassen sind und der Jäger eine entsprechende Erlaubnis hat. 3. **Sicherheitsvorschriften**: Jäger müssen beim Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit die Sicherheitsvorschriften beachten, wie das Führen der Waffe in einem geschlossenen Behälter oder mit einem gesicherten Abzug. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen und Gesetze in Thüringen zu informieren, da diese variieren können. Zudem sollten Jäger immer sicherstellen, dass sie über die notwendigen Lizenzen und Genehmigungen verfügen.