Kann ich trotz Vorstrafe einen Urintest verweigern und einen Speicheltest fordern?

Antwort

In Deutschland hast du grundsätzlich das Recht, einen Urintest zu verweigern, wenn du dies möchtest. Allerdings kann die Polizei in bestimmten Situationen, insbesondere bei Verdacht auf Drogenkonsum, einen Urintest anordnen. Ein Speicheltest kann ebenfalls durchgeführt werden, jedoch ist es nicht garantiert, dass du diesen anstelle eines Urintests verlangen kannst. Es hängt von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden Gesetzen ab. Bei Vorstrafen kann dies zusätzliche rechtliche Konsequenzen haben. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.

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