Wem nützt die Sicherung des Übereignungsanspruchs durch Vormerkung im Grundbuch?

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Die Sicherung des Übereignungsanspruchs durch **Auflassungsvormerkung** im Grundbuch nutzt vor allem dem **Käufer** einer Immobilie. Sie schützt seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung davor, dass der Verkäufer die Immobilie noch anderweitig verkauft, belastet oder darüber verfügt. Dadurch wird verhindert, dass spätere Eintragungen im Grundbuch den Anspruch des Käufers vereiteln. Kurz: **Die Vormerkung dient dem Schutz des Erwerbers/Käufers.**