Um als Selbsthilfe-Besitzdiener zu agieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen können je nach Rechtsordnung variieren, aber im Allgemeinen sind folgende drei Bedingungen häufig relevant: 1. **Besitzrecht**: Der Besitzdiener muss im Auftrag und Interesse des Besitzherrn handeln. Das bedeutet, dass der Besitzdiener keine eigenen Besitzrechte an der Sache hat, sondern lediglich im Namen des Besitzherrn handelt. 2. **Weisungsgebundenheit**: Der Besitzdiener muss den Weisungen des Besitzherrn unterliegen. Das bedeutet, dass der Besitzdiener nicht eigenständig über die Sache verfügen kann, sondern den Anweisungen des Besitzherrn folgen muss. 3. **Tatsächliche Gewalt**: Der Besitzdiener muss die tatsächliche Gewalt über die Sache ausüben. Das bedeutet, dass der Besitzdiener physisch in der Lage sein muss, die Sache zu kontrollieren und zu schützen. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass der Besitzdiener im Interesse des Besitzherrn handelt und dessen Rechte wahrt.