VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauverträge in Deutschland. Minderungen beziehen sich auf die Möglichkeit, den Werklohn zu reduzieren, wenn das Bauwerk Mängel aufweist. Gemäß § 13 VOB/B hat der Auftraggeber das Recht, bei Mängeln eine Minderung des Werklohns zu verlangen, wenn die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung des Mangels. Weitere Informationen zur VOB/B findest du hier: [VOB/B](https://www.vob-online.de/).