Die gängige Abkürzung für Aufenthaltsgenehmigung ist **AG**. In offiziellen Dokumenten und im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch häufiger der Begriff **AE** für **Aufentha... [mehr]
Wenn dein Visum für den Iran abgelaufen ist und du dich illegal im Land aufhältst, solltest du dich so schnell wie möglich an die zuständigen iranischen Behörden wenden. In der Regel ist dafür die Ausländerbehörde (Department of Alien Affairs) oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zuständig. Dort kannst du deinen Status melden und dich über das weitere Vorgehen informieren. Alternativ kannst du dich auch an die Botschaft oder das Konsulat deines Heimatlandes im Iran wenden. Diese können dir Unterstützung bieten und dich über die nächsten Schritte beraten. Wichtige Anlaufstellen: - **Polizeidienststellen**: In jeder größeren Stadt gibt es Polizeistationen, die für Ausländerangelegenheiten zuständig sind. - **Ausländerbehörde (Department of Alien Affairs)**: Diese Behörde ist speziell für Visa- und Aufenthaltsfragen zuständig. - **Botschaft oder Konsulat deines Heimatlandes**: Siehe die Website deines Heimatlandes für Kontaktdaten. Es ist ratsam, die Situation nicht zu verschleppen, da ein illegaler Aufenthalt im Iran zu hohen Geldstrafen, Abschiebung oder sogar Haft führen kann. Eine freiwillige Meldung wird in der Regel milder bewertet als eine Entdeckung durch die Behörden.
Die gängige Abkürzung für Aufenthaltsgenehmigung ist **AG**. In offiziellen Dokumenten und im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch häufiger der Begriff **AE** für **Aufentha... [mehr]