Ein Zug muss angeboten und angenommen werden in folgenden Fällen: 1. **Vertragliche Angebote**: Wenn eine Partei ein Angebot für einen Vertrag macht, muss die andere Partei dieses Angebot annehmen, um einen rechtsverbindlichen Vertrag zu schließen. 2. **Gesetzliche Verpflichtungen**: In bestimmten rechtlichen Situationen, wie z.B. bei der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, muss ein Angebot gemacht und angenommen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. 3. **Verhandlungen**: Während Verhandlungen, insbesondere in geschäftlichen Kontexten, müssen Angebote und deren Annahme klar kommuniziert werden, um zu einer Einigung zu gelangen. 4. **Wettbewerb**: Bei Ausschreibungen oder Wettbewerben müssen Angebote von den Teilnehmern abgegeben und von der ausschreibenden Stelle angenommen werden, um den Prozess abzuschließen.