Dieser Satz bedeutet, dass die Nutzung eines bestimmten Gutes oder einer Dienstleistung nur dann erlaubt ist, wenn die dafür erforderlichen Zahlungen durch den bereits gezahlten Kaufpreis abgedeckt sind. Mit anderen Worten: Es dürfen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren anfallen, die über den ursprünglichen Kaufpreis hinausgehen.