Versuchen Verwandte, behinderten Menschen ihr Anrecht auf Vermögen abzusprechen?

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Ja, das kommt vor. Besonders bei Erbschaften, Schenkungen, Betreuung oder gemeinschaftlichem Vermögen versuchen manche Verwandte, behinderten Menschen ihr rechtmäßiges Vermögen ganz oder teilweise abzusprechen. Das kann offen oder subtil geschehen, zum Beispiel durch: - Druck bei Unterschriften - falsche Behauptungen über fehlende Geschäftsfähigkeit - Einflussnahme bei Erbschaften - Kontrolle über Konten oder Unterlagen - Ausnutzung von Abhängigkeit Rechtlich gilt aber: Eine Behinderung allein nimmt niemandem das Recht auf Eigentum, Erbe oder Vermögen. Entscheidend sind die konkreten rechtlichen Verhältnisse, nicht die Behinderung. Wichtig ist die Unterscheidung: - **moralisch/sozial:** Ja, so etwas passiert - **rechtlich:** Verwandte dürfen Vermögen nicht einfach absprechen oder entziehen Bei Verdacht sind je nach Fall relevant: - Betreuungsrecht - Erbrecht - Schenkungsrecht - Bankvollmachten - Pflichtteilsrechte - Schutz vor finanzieller Ausbeutung In Deutschland können dabei etwa Betreuungsgericht, Anwalt für Erbrecht oder Sozialverband helfen.