Die Filialprokura ist eine spezielle Form der Prokura, die einem Prokuristen das Recht verleiht, im Namen eines Unternehmens in einer bestimmten Filiale oder Niederlassung zu handeln. Der Prokurist ka... [mehr]
In einer Aktiengesellschaft (AG) bezieht sich die Vertretung im Außenverhältnis auf die rechtlichen Möglichkeiten, wie die Gesellschaft nach außen hin vertreten wird. Dies geschieht in der Regel durch den Vorstand der AG. Der Vorstand hat die Befugnis, die Gesellschaft in allen Angelegenheiten zu vertreten, die nicht ausdrücklich dem Aufsichtsrat oder der Hauptversammlung vorbehalten sind. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Gemäß § 76 AktG ist der Vorstand für die Leitung der Gesellschaft verantwortlich und kann die Gesellschaft nach außen hin vertreten. Dabei kann der Vorstand auch Prokura erteilen, was bedeutet, dass er bestimmten Personen das Recht einräumt, die Gesellschaft in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Zusätzlich können auch andere Organe oder Personen, wie z.B. der Aufsichtsrat oder Bevollmächtigte, in bestimmten Fällen zur Vertretung der AG befugt sein, jedoch ist der Vorstand die primäre Vertretungsinstanz. Es ist wichtig, dass die Vertretung im Außenverhältnis klar geregelt ist, um rechtliche Sicherheit für die Geschäfte der AG zu gewährleisten.
Die Filialprokura ist eine spezielle Form der Prokura, die einem Prokuristen das Recht verleiht, im Namen eines Unternehmens in einer bestimmten Filiale oder Niederlassung zu handeln. Der Prokurist ka... [mehr]