Sind Verträge gültig, wenn die Unterzeichner nicht unterzeichnungsbefugt sind?

Antwort

Verträge sind grundsätzlich nur dann gültig, wenn die Unterzeichner auch die erforderliche Befugnis zur Unterzeichnung haben. Wenn eine Person, die nicht unterzeichnungsbefugt ist, einen Vertrag unterzeichnet, kann dieser Vertrag in der Regel als nichtig oder anfechtbar angesehen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Möglichkeit, dass der Vertrag durch die Genehmigung des Unternehmens oder der Organisation, für die die Person handelt, nachträglich gültig wird. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

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