Kann ein Verteidiger ein neues forensisches Gutachten in Auftrag geben?

Antwort

Ja, als Verteidiger kannst du ein neues forensisches Gutachten in geben. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn du der Meinung bist, dass das vorhandene Gutachten fehlerhaft ist oder neue Beweise vorliegen, die eine Neubewertung rechtfertigen. In vielen Rechtssystemen musst du jedoch die Zustimmung des Gerichts einholen, um sicherzustellen, dass das neue Gutachten im Verfahren berücksichtigt wird. Es ist wichtig, die entsprechenden rechtlichen Verfahren und Fristen zu beachten.

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