Verstöße im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind im § 23 AEntG definiert. Dieser Paragraph listet die verschiedenen Arten von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf, die im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland relevant sind. Weitere Informationen zum AEntG findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Arbeitnehmer-Entsendegesetz](https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeitnehmer-entsendegesetz.html).