Wie werden Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich aufgeteilt?

Antwort

Im Versorgungsausgleich werden Rentenanwartschaften zwischen Ehepartnern bei einer Scheidung ausgeglichen. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner ermittelt und gleichmäßig aufgeteilt. 1. **Ermittlung der Anwartschaften**: Zunächst werden die Rentenanwartschaften beider Ehepartner während der Ehezeit ermittelt. Dies umfasst sowohl gesetzliche Rentenansprüche als auch betriebliche und private Altersvorsorge. 2. **Berechnung des Ausgleichs**: Die ermittelten Anwartschaften werden in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Diese Punkte repräsentieren den Wert der Rentenanwartschaften. 3. **Aufteilung**: Die Entgeltpunkte werden gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das bedeutet, dass jeder Partner die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften des anderen Partners erhält. 4. **Durchführung des Ausgleichs**: Der Versorgungsausgleich wird in der Regel durch das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt. Die Deutsche Rentenversicherung und andere Versorgungsträger sind dabei beteiligt und führen die notwendigen Berechnungen durch. Weitere Informationen findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html).

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