Was ist beim Versorgungsausgleich zwischen einem Angestellten und einer Beamtin zu beachten?

Antwort

Beim Versorgungsausgleich zwischen einem Angestellten und einer Beamtin sind einige spezifische Aspekte zu beachten: 1. **Unterschiedliche Versorgungssysteme**: Angestellte sind in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, während Beamtinnen eine beamtenrechtliche Versorgung erhalten. Diese Systeme unterscheiden sich in ihrer Struktur und Berechnung. 2. **Ermittlung der Anwartschaften**: Die Rentenanwartschaften des Angestellten werden durch die Deutsche Rentenversicherung ermittelt. Für die Beamtin werden die Versorgungsanwartschaften durch den Dienstherrn berechnet. 3. **Bewertung der Anwartschaften**: Die Anwartschaften müssen in einen vergleichbaren Wert umgerechnet werden. Dies erfolgt durch den sogenannten "Barwert", der die zukünftigen Renten- und Pensionsansprüche in einen gegenwärtigen Wert umrechnet. 4. **Durchführung des Ausgleichs**: Der Versorgungsausgleich erfolgt in der Regel durch interne Teilung, bei der die Anwartschaften direkt zwischen den Versorgungsträgern ausgeglichen werden. Bei Beamten kann dies komplizierter sein, da die beamtenrechtliche Versorgung nicht direkt geteilt werden kann. Stattdessen wird oft ein externer Ausgleich durchgeführt, bei dem der ausgleichsberechtigte Ehepartner eine eigene Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem anderen Versorgungssystem erhält. 5. **Rechtliche Beratung**: Aufgrund der Komplexität und der Unterschiede zwischen den Versorgungssystemen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Versorgungsausgleich korrekt und fair durchgeführt wird. Weitere Informationen können auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de) und des Bundesministeriums des Innern (https://www.bmi.bund.de) gefunden werden.

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