Erkläre die verschiedenen Stufen der Geschäftsfähigkeit.

Antwort vom

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen. In Deutschland wird sie in verschiedene Stufen unterteilt: 1. **Geschäftsunfähigkeit**: Personen, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Das bedeutet, dass sie keine rechtsverbindlichen Geschäfte tätigen können. Ausnahmen bilden lediglich rechtliche Vorteile, wie z.B. Geschenke. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Personen, die das siebte Lebensjahr vollendet, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, sind beschränkt geschäftsfähig (§ 104 BGB). Sie können nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters rechtsverbindliche Geschäfte abschließen. Ausnahmen sind Geschäfte, die lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen oder mit eigenen Mitteln (z.B. Taschengeld) abgeschlossen werden. 3. **Vollgeschäftsfähigkeit**: Personen, die 18 Jahre oder älter sind, sind voll geschäftsfähig (§ 104 BGB). Sie können eigenständig und ohne Zustimmung Dritter rechtsverbindliche Geschäfte abschließen. Diese Stufen sind wichtig, um den rechtlichen Schutz von Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wann endet die Geschäftsfähigkeit einer Person?

Eine Person ist in Deutschland nicht mehr geschäftsfähig, wenn sie dauerhaft nicht in der Lage ist, rechtliche Geschäfte selbstständig und mit voller Einsicht in deren Bedeutung un...