In Deutschland ist das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit stark reguliert. Grundsätzlich ist das offene Tragen von Schusswaffen in Städten nicht erlaubt. Nur Personen mit einem Waf... [mehr]
In Deutschland sind Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel grundsätzlich durch das Grundgesetz geschützt, insbesondere durch Artikel 8, der das Versammlungsrecht garantiert. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen und Einschränkungen, unter denen solche Versammlungen verboten werden können. Ein Verbot kann beispielsweise ausgesprochen werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist, wenn die Versammlung gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt oder wenn es konkrete Anhaltspunkte für gewalttätige Auseinandersetzungen gibt. Solche Entscheidungen müssen jedoch immer verhältnismäßig und gut begründet sein. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Verbot nicht willkürlich erfolgen darf und die Behörden verpflichtet sind, die Versammlung zu schützen, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.
In Deutschland ist das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit stark reguliert. Grundsätzlich ist das offene Tragen von Schusswaffen in Städten nicht erlaubt. Nur Personen mit einem Waf... [mehr]
Ein vertragliches Wettbewerbsverbot ist eine Klausel in einem Arbeits- oder Dienstvertrag, die es einem Arbeitnehmer oder Dienstleister untersagt, während oder nach Beendigung des Vertragsverh&au... [mehr]
Ein Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Vereinbarung, die es einer Person oder einem Unternehmen untersagt, während oder nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Gesch&a... [mehr]