In Deutschland gibt es kein generelles gesetzliches Verbot, in öffentlichen Verkehrsmitteln zu telefonieren. Allerdings können Verkehrsunternehmen eigene Regeln aufstellen. Manche Bahngesell... [mehr]
In Deutschland sind Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel grundsätzlich durch das Grundgesetz geschützt, insbesondere durch Artikel 8, der das Versammlungsrecht garantiert. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen und Einschränkungen, unter denen solche Versammlungen verboten werden können. Ein Verbot kann beispielsweise ausgesprochen werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist, wenn die Versammlung gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt oder wenn es konkrete Anhaltspunkte für gewalttätige Auseinandersetzungen gibt. Solche Entscheidungen müssen jedoch immer verhältnismäßig und gut begründet sein. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Verbot nicht willkürlich erfolgen darf und die Behörden verpflichtet sind, die Versammlung zu schützen, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.
In Deutschland gibt es kein generelles gesetzliches Verbot, in öffentlichen Verkehrsmitteln zu telefonieren. Allerdings können Verkehrsunternehmen eigene Regeln aufstellen. Manche Bahngesell... [mehr]
In Deutschland ist das Radfahren auf dem Gehweg grundsätzlich verboten, außer für Kinder unter 10 Jahren oder wenn es durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist (&... [mehr]
Das Verbot zu essen bedeutet, dass sie nicht essen dürfen.