Als Chemikalienhändler musst du in Deutschland verschiedene Vorschriften im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung beachten. Die zentrale rechtliche Grundlage ist das **Verpackungsgesetz (VerpackG)**, das seit 1. Januar 2019 die frühere Verpackungsverordnung abgelöst hat. Für Chemikalien gelten zudem besondere Anforderungen aufgrund ihrer Gefährlichkeit. Hier die wichtigsten Punkte: 1. **Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR):** Du musst dich als Hersteller/Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen im Verpackungsregister **LUCID** registrieren: [https://www.verpackungsregister.org/](https://www.verpackungsregister.org/) 2. **Systembeteiligungspflicht:** Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen bei einem dualen System lizenziert werden (z.B. Der Grüne Punkt, Interseroh, BellandVision). 3. **Meldung der Verpackungsmengen:** Die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen müssen regelmäßig an das duale System und an die ZSVR gemeldet werden. 4. **Besondere Anforderungen für Chemikalienverpackungen:** - **Gefahrgutrecht:** Verpackungen für gefährliche Chemikalien müssen den Vorschriften des Gefahrgutrechts entsprechen (z.B. ADR für den Transport). - **Kennzeichnungspflichten:** Nach der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) müssen Verpackungen mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, Signalwörtern und Sicherheitshinweisen versehen sein. - **Kindersichere Verschlüsse und tastbare Warnzeichen:** Für bestimmte gefährliche Stoffe sind kindersichere Verschlüsse und tastbare Warnzeichen vorgeschrieben. 5. **Rücknahmepflichten:** Für Transportverpackungen und bestimmte Verkaufsverpackungen besteht eine Rücknahmepflicht gegenüber gewerblichen Kunden. 6. **Dokumentationspflichten:** Du musst Nachweise über die Erfüllung der Pflichten (z.B. Systembeteiligung, Rücknahme) aufbewahren. **Wichtige Gesetze und Verordnungen:** - Verpackungsgesetz (VerpackG): [https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/](https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/) - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) - CLP-Verordnung: [https://echa.europa.eu/de/regulations/clp/legislation](https://echa.europa.eu/de/regulations/clp/legislation) **Fazit:** Als Chemikalienhändler musst du sowohl die allgemeinen Vorgaben des Verpackungsgesetzes als auch die speziellen Anforderungen für gefährliche Stoffe beachten. Es empfiehlt sich, die Prozesse regelmäßig zu überprüfen und ggf. rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Bußgelder zu vermeiden.