War ein Vermittlungsausschuss notwendig bei der Reform des Jugendschutzgesetzes?

Antwort

Ja, bei der Reform des Jugendschutzgesetzes in Deutschland war ein Vermittlungsausschuss notwendig. Der Vermittlungsausschuss wurde einberufen, um Differenzen zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat zu klären. Dies ist ein gängiges Verfahren, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden gesetzgebenden Körperschaften gibt. Der Ausschuss besteht aus Mitgliedern beider Häuser und versucht, einen Kompromiss zu finden, der von beiden Seiten akzeptiert werden kann.

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