Wie ist die Lautstärke für vermeidbaren Lärm definiert?
Antwort vom**„Vermeidbarer Lärm“ ist in Deutschland nicht über eine feste Dezibel-Zahl definiert, sondern über die Situation: Lärm ist vermeidbar, wenn er ohne berechtigten Anlass oder durch einfach zumutbares Verhalten hätte verhindert oder deutlich verringert werden können.** Maßgeblich ist dabei nicht nur die Lautstärke, sondern auch Uhrzeit, Dauer, Ort und Zumutbarkeit. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html)) ## Entscheidend ist: keine starre dB-Grenze Der zentrale Rechtsmaßstab steht in § 117 OWiG: ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm verursacht, der geeignet ist, Nachbarn oder die Allgemeinheit erheblich zu belästigen oder Gesundheit zu schädigen. Das heißt: „vermeidbar“ ist ein Wertungsbegriff, kein fest definierter Messwert. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html)) ## Was heißt das praktisch Ein Bohrhammer um 14 Uhr ist nicht automatisch unzulässig, obwohl er laut ist. Dieselbe Tätigkeit spät nachts kann aber klar vermeidbarer Lärm sein, weil der Zeitpunkt ohne Not falsch gewählt ist. Umgekehrt kann auch relativ leiser, aber dauernder Lärm vermeidbar sein, etwa dauerhaftes Türenschlagen, ständiges Motorlaufenlassen oder unnötig laute Musik bei geöffnetem Fenster. Der wichtige Unterschied ist also: **Nicht nur „wie laut?“, sondern vor allem „warum, wann und ob es anders ginge?“** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html)) ## Wo kommen dann Dezibelwerte ins Spiel Feste dB-Werte gibt es vor allem in speziellen Regelwerken für bestimmte Anlagen oder Bereiche, etwa im Immissionsschutzrecht. Dort werden Geräusche technisch gemessen und mit Richt- oder Grenzwerten verglichen. Für den allgemeinen Begriff „vermeidbarer Lärm“ selbst liefern diese Werte aber nicht die Definition. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html)) Kurz gesagt: **„Vermeidbarer Lärm“ bedeutet rechtlich nicht „ab X dB verboten“, sondern „unnötiger Lärm, der unter den konkreten Umständen vermeidbar gewesen wäre“.**