Ist ein verlustbringender Schreibwarenladen ein Gewerbe laut GewO?

Antwort

Ja, der Schreibwarenladen von M ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO). Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit, unabhängig davon, ob tatsächlich Gewinne erzielt werden. Entscheidend ist die Absicht, Gewinne zu erzielen, nicht der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg.

Kategorie: Recht Tags: Gewerbe Verluste GewO
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