In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbs... [mehr]
Ja, der Schreibwarenladen von M ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO). Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit, unabhängig davon, ob tatsächlich Gewinne erzielt werden. Entscheidend ist die Absicht, Gewinne zu erzielen, nicht der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg.
In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbs... [mehr]
Ja, du darfst grundsätzlich einen Online-Flohmarkt betreiben, allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Gewerblichkeit**: Wenn du regelmäßig und in größ... [mehr]