Verleumdung und falsche Verdächtigung sind beides Straftatbestände im deutschen Strafrecht, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten: **Verleumdung (§ 187 StGB):** - Verleumdung... [mehr]
Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine andere Person bewusst falsche Tatsachen behauptet, die geeignet sind, deren Ruf zu schädigen (§ 187 StGB). Wenn also jemand – zum Beispiel eine Ex-Partnerin – behauptet, der Ex-Mann habe einen sexuellen Übergriff begangen, obwohl das nachweislich nicht stimmt und sie weiß, dass es nicht wahr ist, kann das den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen. Wichtige Punkte: - **Wahrheit oder Unwahrheit:** Entscheidend ist, ob die Behauptung nachweislich falsch ist und die Person das auch weiß. - **Absicht:** Es muss die Absicht bestehen, den Ruf des Ex-Mannes zu schädigen. - **Strafrechtliche Folgen:** Verleumdung ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. - **Beweislast:** Im Strafverfahren muss die Unwahrheit der Behauptung und die böse Absicht nachgewiesen werden. Wenn du betroffen bist, empfiehlt es sich, Beweise zu sichern (z.B. Nachrichten, Zeugen) und rechtlichen Rat einzuholen, etwa bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Eine Anzeige bei der Polizei ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html).
Verleumdung und falsche Verdächtigung sind beides Straftatbestände im deutschen Strafrecht, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten: **Verleumdung (§ 187 StGB):** - Verleumdung... [mehr]