Wie kann man die Verkürzung eines Doppelnamens bei Leidensdruck oder Verwechselungsgefahr begründen?

Antwort

Eine Verkürzung eines Doppelnamens kann aus mehreren Gründen beantragt und begründet werden. Zwei häufig anerkannte Gründe sind: 1. **Leidensdruck**: Wenn du unter deinem Doppelnamen psychisch oder sozial leidest, kannst du dies als Grund angeben. Hierzu zählen zum Beispiel wiederholte negative Erfahrungen, Hänseleien, Schwierigkeiten im Alltag oder das Gefühl, durch den Namen stigmatisiert zu werden. Es ist hilfreich, konkrete Beispiele zu nennen, wie sich der Name negativ auf dein Wohlbefinden oder deine Lebensführung auswirkt. Ein ärztliches oder psychologisches Attest kann die Argumentation unterstützen. 2. **Verwechslungsgefahr**: Wenn es durch den Doppelnamen regelmäßig zu Verwechslungen kommt (z.B. mit anderen Personen, bei Behörden, in der Schule oder am Arbeitsplatz), ist das ein weiterer legitimer Grund. Du kannst dokumentieren, wann und wie oft es zu solchen Verwechslungen kam und welche Folgen das für dich hatte (z.B. falsche Post, Probleme bei der Identifikation, Missverständnisse). **Formulierungsvorschlag für einen Antrag:** > „Hiermit beantrage ich die Verkürzung meines Doppelnamens [Vorname1-Vorname2] auf [gewünschter Vorname]. Ich leide unter meinem aktuellen Doppelnamen, da es wiederholt zu Missverständnissen und Verwechslungen kommt, beispielsweise [konkrete Beispiele]. Zudem fühle ich mich durch den langen Namen im Alltag eingeschränkt und psychisch belastet. Die Verkürzung würde meine Lebensqualität deutlich verbessern.“ **Wichtige Hinweise:** - Zuständig ist in der Regel das Standesamt oder die Namensänderungsbehörde deines Wohnortes. - Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde; je besser du deine Gründe belegst, desto höher die Erfolgschancen. - Es können Nachweise oder Atteste verlangt werden. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Stadt Berlin – Namensänderung](https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/) oder beim [Bundesministerium des Innern](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/namensrecht/namensrecht-node.html).

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