Der relevante Straftatbestand im Bereich der Verkehrsdelikte, der bei Konsum von Betäubungsmitteln und Cannabis berührt werden kann, ist die "Fahrt unter dem Einfluss von Drogen". In Deutschland ist dies gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Zudem kann auch § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zur Anwendung kommen, der das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln regelt. Bei einem positiven Drogen-Test kann es zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot kommen.