In der Regel können sowohl der Fotograf als auch die abgebildete Person gegen den Autogrammhändler vorgehen. Der Fotograf hat das Urheberrecht an dem Bild und kann rechtliche Schritte einleiten, wenn seine Bildrechte verletzt werden. Die abgebildete Person hat zudem das Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass sie zustimmen muss, bevor ihr Bild kommerziell genutzt wird. Wenn der Autogrammhändler also signierte Fotos verkauft, ohne die erforderlichen Rechte zu besitzen, können beide Parteien rechtliche Ansprüche geltend machen.