Verjähren Zinsen als Nebenforderungen?

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Ja, Zinsen als Nebenforderungen verjähren selbständig. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Zinsen drei Jahre gemäß § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 BGB).

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