Die Polizei darf bei einem Vergehen grundsätzlich nicht einfach den gesamten Geldbeutel samt Inhalt einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Polizei Gegenstände sicherstellen oder... [mehr]
Nein, nicht nur Vergehen, die mit Geldstrafen belegt werden, können verhängt werden. Es gibt auch andere Arten von Strafen, wie Freiheitsstrafen, gemeinnützige Arbeit oder Erziehungsmaßnahmen, die je nach Schwere des Vergehens und den Umständen des Einzelfalls angewendet werden können. Die Art der Strafe hängt von den gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen Situation ab.
Die Polizei darf bei einem Vergehen grundsätzlich nicht einfach den gesamten Geldbeutel samt Inhalt einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Polizei Gegenstände sicherstellen oder... [mehr]