Nein, nicht nur Vergehen, die mit Geldstrafen belegt werden, können verhängt werden. Es gibt auch andere Arten von Strafen, wie Freiheitsstrafen, gemeinnützige Arbeit oder Erziehungsmaßnahmen, die je nach Schwere des Vergehens und den Umständen des Einzelfalls angewendet werden können. Die Art der Strafe hängt von den gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen Situation ab.