Im Strafprozess werden statistische Erhebungen für verschiedene Verfahren durchgeführt, um die Effizienz und Effektivität des Justizsystems zu bewerten. Dazu gehören: 1. **Ermittlungsverfahren**: Statistiken über die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungen, die Aufklärungsquote und die Dauer der Ermittlungen. 2. **Anklageverfahren**: Erhebungen zur Anzahl der Anklagen, der Anklageerhebungen und der Rücknahmen von Anklagen. 3. **Gerichtsverfahren**: Statistiken über die Anzahl der durchgeführten Hauptverhandlungen, die Verurteilungsquote und die Dauer der Verfahren. 4. **Strafvollzugsverfahren**: Daten über die Anzahl der Inhaftierten, die Rückfallquoten und die Dauer der Haftstrafen. 5. **Opferstatistiken**: Erhebungen über die Anzahl der Opfer von Straftaten, deren Erfahrungen und die Inanspruchnahme von Opferschutzdiensten. Diese Erhebungen dienen dazu, Trends zu erkennen, die Wirksamkeit von Gesetzen zu bewerten und gegebenenfalls Reformen im Strafrechtssystem anzustoßen.