Im Insolvenzverfahren kann die Beantragung der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner selbst erfolgen. Hier sind die Schritte, die typischerweise zu beachten sind: 1. **Prüfung der Voraussetzungen**: Zunächst muss geprüft werden, ob die selbstständige Tätigkeit im Rahmen des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden kann. Dies hängt von der Art der Tätigkeit und der wirtschaftlichen Situation ab. 2. **Antragstellung**: Der Antrag auf Freigabe der selbstständigen Tätigkeit wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Der Antrag sollte eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit, die wirtschaftlichen Perspektiven und die Gründe für die Fortführung enthalten. 3. **Begründung**: Es ist wichtig, die Notwendigkeit und die Vorteile der Fortführung der selbstständigen Tätigkeit zu begründen. Hierzu können beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhaltung von Vermögenswerten oder die Möglichkeit zur Schuldenreduzierung angeführt werden. 4. **Prüfung durch das Insolvenzgericht**: Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob die Fortführung der selbstständigen Tätigkeit genehmigt wird. Dabei werden die Interessen der Gläubiger und die Erfolgsaussichten der Tätigkeit abgewogen. 5. **Mitteilung der Entscheidung**: Nach der Entscheidung des Gerichts wird der Schuldner über das Ergebnis informiert. Bei einer Genehmigung kann die selbstständige Tätigkeit fortgeführt werden, wobei bestimmte Auflagen oder Bedingungen auferlegt werden können. 6. **Dokumentation und Berichterstattung**: Es ist wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben der selbstständigen Tätigkeit genau zu dokumentieren und regelmäßig dem Insolvenzverwalter oder dem Gericht Bericht zu erstatten. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.