Die Formulierung "ich erkläre die Absicht, nach der Weiterbildungszeit in Brandenburg tätig zu sein" deutet darauf hin, dass es sich um eine Absichtserklärung handelt und nicht um eine rechtlich bindende Verpflichtung. Eine Absichtserklärung drückt den Willen oder die Bereitschaft aus, eine bestimmte Handlung in der Zukunft durchzuführen, ist jedoch in der Regel nicht rechtlich durchsetzbar. Die Verbindlichkeit einer solchen Erklärung hängt jedoch von den genauen Umständen und dem Kontext der Vereinbarung ab. Wenn die Absichtserklärung Teil eines Vertrags ist, könnten andere Klauseln im Vertrag zusätzliche Verpflichtungen oder Konsequenzen festlegen, falls die Absicht nicht umgesetzt wird. Es wäre ratsam, den gesamten Vertragstext zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Verbindlichkeit und mögliche Konsequenzen besser zu verstehen.