Gilt 'Dann bis nächsten Sonntag.' in einem FKK-Club als verbindliche Zusage gegenüber einer Prostituierten?

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Eine Aussage wie „Dann bis nächsten Sonntag.“ in einem FKK-Club oder Bordell stellt in der Regel keine rechtlich verbindliche Zusage oder einen Vertrag dar. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Absichtserklärung oder eine höfliche Verabschiedung, nicht um eine rechtsverbindliche Terminvereinbarung. Für eine verbindliche Zusage oder einen Vertrag müssten in der Regel konkrete Absprachen über Zeit, Ort und Leistung getroffen werden, und beide Parteien müssten sich ausdrücklich darauf einigen. Selbst dann sind Terminabsprachen im Bereich der Prostitution meist informell und können von beiden Seiten ohne rechtliche Konsequenzen abgesagt werden. Zusammengefasst: Die Aussage „Dann bis nächsten Sonntag.“ ist keine verbindliche Zusage im rechtlichen Sinne.

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