Muss das Verbandbuch mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden?

Antwort

Ja, das ist korrekt. In Deutschland müssen Verbandbücher nach der letzten Eintragung mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Dies ist wichtig, um im Falle von Nachfragen oder rechtlichen Angelegenheiten entsprechende Nachweise über Erste-Hilfe-Leistungen und Unfälle am Arbeitsplatz vorlegen zu können.

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