Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss nicht in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen werden. Sie entsteht automatisch durch den Gesellschaftsvertrag und die gemeinsame Tät... [mehr]
Ja, das ist korrekt. In Deutschland müssen Verbandbücher nach der letzten Eintragung mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Dies ist wichtig, um im Falle von Nachfragen oder rechtlichen Angelegenheiten entsprechende Nachweise über Erste-Hilfe-Leistungen und Unfälle am Arbeitsplatz vorlegen zu können.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss nicht in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen werden. Sie entsteht automatisch durch den Gesellschaftsvertrag und die gemeinsame Tät... [mehr]