Ja: Schneider im Sinn von Maßschneider oder Änderungsschneider gehören nicht in die klassische Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke, sondern in Anlage B der Handwerks...
Muss das Verbandbuch mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden?
Antwort vomJa, das ist korrekt. In Deutschland müssen Verbandbücher nach der letzten Eintragung mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Dies ist wichtig, um im Falle von Nachfragen oder rechtlichen Angelegenheiten entsprechende Nachweise über Erste-Hilfe-Leistungen und Unfälle am Arbeitsplatz vorlegen zu können.