Was bedeutet die Verantwortung der Gemeinden für zukünftige Generationen gemäß § 1 I 3 GO NRW?

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Der Satz aus § 1 I 3 GO NRW betont die Verantwortung der Gemeinden, nicht nur die aktuellen Bedürfnisse ihrer Bürger zu erfüllen, sondern auch die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf zukünftige Generationen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass kommunale Handlungen nachhaltig gestaltet werden sollten, um die Lebensqualität und die Ressourcen für kommende Generationen zu sichern. Die Gemeinden sollen also vorausschauend planen und handeln, um eine lebenswerte Umwelt und Gesellschaft für die Zukunft zu gewährleisten.

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