Ja, es gibt mehrere Urteile zur Zinsänderungsklausel in Kreditverträgen. Ein bekanntes Urteil ist das des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland vom 21. April 2009 (Az. XI ZR 78/08). In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass Zinsänderungsklauseln in Kreditverträgen transparent und nachvollziehbar sein müssen. Die Klauseln dürfen nicht einseitig zugunsten der Bank formuliert sein und müssen klar regeln, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Zinsänderungen vorgenommen werden können. Weitere Informationen zu diesem Urteil und anderen relevanten Entscheidungen können auf der Website des Bundesgerichtshofs gefunden werden: [BGH](https://www.bundesgerichtshof.de).