Ursprung des Subsidiaritätsgrundsatzes?

Antwort

Der Subsidiaritätsgrundsatz hat seine Wurzeln in der katholischen Soziallehre und wurde erstmals im 19. Jahrhundert formuliert. Er besagt, dass gesellschaftliche und staatliche Aufgaben möglichst auf der niedrigsten Ebene erledigt werden sollen, die dazu in der Lage ist. Höhere Ebenen sollen nur dann eingreifen, wenn die niedrigeren Ebenen nicht in der Lage sind, die Aufgaben zu bewältigen. In der modernen Politik und Verwaltung findet der Subsidiaritätsgrundsatz insbesondere in der Europäischen Union Anwendung. Er ist im Vertrag über die Europäische Union (EUV) verankert, insbesondere in Artikel 5 Absatz 3. Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden und die EU nur dann tätig wird, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können.

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