Welche Bedeutung hat die Ursächlichkeit und nach welchem Grundsatz wird bei einer Unterbrechung vorgegangen?

Antwort

Die Ursächlichkeit, auch Kausalität genannt, ist ein grundlegendes Prinzip in vielen Bereichen des Rechts, insbesondere im Strafrecht und Zivilrecht. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen einer Handlung und einem eingetretenen Schaden oder Ereignis. Im Strafrecht wird die Kausalität oft nach der sogenannten "conditio-sine-qua-non"-Formel geprüft. Diese besagt, dass eine Handlung dann ursächlich für einen Erfolg ist, wenn der Erfolg ohne diese Handlung nicht eingetreten wäre. Bei einer Unterbrechung der Kausalität, auch als "Zurechnungsunterbrechung" bekannt, wird geprüft, ob ein anderes Ereignis die Kausalkette so stark beeinflusst hat, dass die ursprüngliche Handlung nicht mehr als ursächlich für den Erfolg angesehen werden kann. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Dritter in den Kausalverlauf eingreift und dadurch den Erfolg herbeiführt. Der Grundsatz, der bei der Prüfung einer Unterbrechung der Kausalität angewendet wird, ist der der "adäquaten Kausalität". Dieser besagt, dass nur solche Handlungen als ursächlich angesehen werden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, den Erfolg herbeizuführen. Wenn ein völlig ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis die Kausalkette unterbricht, wird die ursprüngliche Handlung nicht mehr als ursächlich betrachtet. Für weitere Informationen kannst du dich an juristische Fachliteratur oder entsprechende Online-Ressourcen wenden.

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