Spezifizierte Urlaubsvereinbarungen können sowohl Teil des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsvertragsrechts sein. 1. **Individuelles Arbeitsvertragsrecht**: Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen die direkt zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer getroffen werden. Diese Vereinbarungen können spezifische Regelungen zu Urlaubstagen, Urlaubsanspruch und -planung enthalten, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. 2. **Kollektives Arbeitsvertragsrecht**: Dies umfasst Regelungen, die durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und können allgemeine Urlaubsregelungen für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche oder eines Unternehmens festlegen. Betriebsvereinbarungen werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat eines Unternehmens geschlossen und können ebenfalls spezifische Urlaubsregelungen enthalten. In der Praxis können beide Formen nebeneinander existieren, wobei individuelle Vereinbarungen oft auf den kollektiven Regelungen aufbauen oder diese ergänzen.