Urlaubstage nach Lebensalter staffeln?

Antwort

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, die Anzahl der Urlaubstage nach dem Lebensalter zu staffeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine solche Regelung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt, da sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn eine Staffelung durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, wie z.B. besondere Belastungen oder gesundheitliche Aspekte, die mit dem Alter zusammenhängen. Solche Regelungen müssen jedoch gut begründet und verhältnismäßig sein. Für detaillierte Informationen und rechtliche Beratung ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden oder die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im AGG zu konsultieren.

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