In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eine Urlaubssperre in einer Kommune anlässlich von Kommunal- oder Bundestagswahlen grundsätzlich zulässig, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Entscheidung über eine Urlaubssperre liegt in der Regel im Ermessen der jeweiligen Kommune und muss im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Die Kommunen können eine Urlaubssperre anordnen, um sicherzustellen, dass ausreichend Personal für die Durchführung der Wahlen zur Verfügung steht. Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, die für die Organisation und Durchführung der Wahl verantwortlich sind. Es ist jedoch wichtig, dass solche Maßnahmen rechtzeitig und transparent kommuniziert werden und die betroffenen Mitarbeiter über ihre Rechte informiert sind. Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt an die zuständige Kommunalverwaltung oder an einen Rechtsberater zu wenden.