Der Urlaubsanspruch gemäß den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beträgt in der Regel 30 Tage pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung. Dies entspricht sechs Wochen Urlaub. Der Anspruch kann je nach Beschäftigungsdauer und spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag variieren. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Urlaubsanspruch, der sich nach der Anzahl der Wochenstunden richtet. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen im individuellen Arbeitsvertrag oder in den geltenden AVR-Richtlinien zu prüfen, da es auch Sonderregelungen geben kann.