Kann die Anordnung zum Urlaubsabbau bis Jahresende per E-Mail oder schriftlich per Post erfolgen?

Antwort

Die Anordnung zum Urlaubsabbau kann in der Regel per E-Mail erfolgen, solange die E-Mail den formalen Anforderungen genügt und der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, den Inhalt nachzuvollziehen und zu dokumentieren. Es ist jedoch ratsam, die internen Richtlinien des Unternehmens sowie eventuell geltende Tarifverträge oder gesetzliche Vorgaben zu beachten. In manchen Fällen kann eine schriftliche Mitteilung per Post rechtlich sicherer sein, insbesondere wenn es um wichtige Mitteilungen geht.

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