Urheberrechtsreform in Stichpunkten

Antwort

Die Urheberrechtsreform, insbesondere die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 9, umfasst mehrere zentrale Punkte: 1. **Artikel 15 (Leistungsschutzrecht)**: Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage, das ihnen das Recht gibt, für die Nutzung ihrer durch Online-Plattformen zu vergüten. 2. **Artikel 17 (N-Upload-Filter)** Plattformen wie YouTube müssen sicherstellen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht ohne Erlaubnis hochgeladen werden. Dies kann durch Upload-Filter geschehen. 3. **Ausnahmen für Bildung und Forschung**: Stärkung der Ausnahmen für Bildungs- und Forschungseinrichtungen, um den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Materialien zu erleichtern. 4. **Kreative Inhalte**: Förderung der Rechte von Kreativen und Künstlern, um eine gerechtere Vergütung für ihre Werke zu gewährleisten. 5. **Transparenzpflichten**: Plattformen müssen transparent über die Nutzung von Inhalten und die Vergütung an Urheber informieren. 6. **Schutz von Nutzern**: Sicherstellung, dass die Rechte der Nutzer nicht unangemessen eingeschränkt werden, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Inhalten für persönliche Zwecke. Diese Reform zielt darauf ab, das Urheberrecht an die digitale Realität anzupassen und die Rechte von Urhebern und Verlagen zu stärken.

Kategorie: Recht Tags: Urheberrecht Reform EuGH
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