Unterweisung der Beschäftigten: § 8 oder § 9?

Antwort

Die Unterweisung der Beschäftigten ist in der Regel im § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der unterweisen müssen. Paragraphen 8 und 9 des ArbSchG beziehen sich auf die Gefährdungsurteilung und die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.

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