Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) erfolgt die weitere Unterteilung im ersten und dritten Teil durch Titel. Der erste Teil behandelt die allgemeinen Bestimmungen, während der dritte Teil sich mit den Schuldverhältnissen beschäftigt. Diese Titel sind in Kapitel unterteilt, die spezifische Regelungen und Vorschriften enthalten.