Unterschriften, die auf Plattformen wie [change.org](https://www.change.org/) oder [openPetition](https://www.openpetition.de/) gesammelt werden, zählen in der Regel **nicht** offiziell zum Quorum bei staatlichen oder kommunalen Bürgerbegehren, Volksbegehren oder Volksentscheiden in Deutschland. Das Quorum bezeichnet die Mindestanzahl an gültigen Unterschriften, die für die Zulassung eines solchen Verfahrens erforderlich ist. Für das Quorum werden in der Regel **nur handschriftlich geleistete Unterschriften auf offiziellen Unterschriftenlisten** anerkannt, die bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen (z.B. Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, eigenhändige Unterschrift). Online-Petitionen auf Plattformen wie change.org oder openPetition dienen vor allem dazu, Aufmerksamkeit zu erzeugen und politischen Druck aufzubauen, haben aber **keine rechtliche Bindung** im Rahmen offizieller Verfahren. Manche Kommunen oder Parlamente können Online-Petitionen zwar zur Kenntnis nehmen oder behandeln, aber für das Quorum bei einem formellen Bürgerbegehren oder Volksentscheid sind sie nicht ausreichend. **Fazit:** Unterschriften von change.org oder openPetition zählen nicht zum offiziellen Quorum für Bürgerbegehren oder Volksentscheide. Für das Quorum sind in der Regel nur Unterschriften auf den gesetzlich vorgeschriebenen Formularen gültig.