Ja, eine Unterschrift, die unter Zwang geleistet wurde, kann in der Regel als nicht rechtsgültig angesehen werden. In vielen Rechtssystemen gibt es spezielle Regelungen, die solche Unterschriften betreffen. Oftmals wird in solchen Fällen geprüft, ob der Zwang nachweisbar ist und ob die betroffene Person unter Druck gesetzt wurde, die Unterschrift zu leisten. Es ist ratsam, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Umstände und die möglichen rechtlichen Konsequenzen zu klären.