In Deutschland ist es üblich, dass Arbeitszeugnisse mit einer vollständigen Unterschrift des Ausstellers versehen sind, die in der Regel den Vor- und Nachnamen enthält. Eine Paraphe und... [mehr]
Eine Unterschrift gilt im Rechtssinn als eine ausdrückliche Annahme. Durch die Unterschrift wird eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Unterzeichner den Inhalt des Dokuments akzeptiert und sich an die darin enthaltenen Vereinbarungen oder Bedingungen gebunden fühlt.
In Deutschland ist es üblich, dass Arbeitszeugnisse mit einer vollständigen Unterschrift des Ausstellers versehen sind, die in der Regel den Vor- und Nachnamen enthält. Eine Paraphe und... [mehr]