Ist eine Unterschrift eine konkludierte Annahme oder eine Ausdrückliche im Rechtssinn?

Antwort

Eine Unterschrift gilt im Rechtssinn als eine ausdrückliche Annahme. Durch die Unterschrift wird eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Unterzeichner den Inhalt des Dokuments akzeptiert und sich an die darin enthaltenen Vereinbarungen oder Bedingungen gebunden fühlt.

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